Zahnärztliche Fachassistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten insbesondere im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich Weiterbildungsmöglichkeiten an, die für Zahnärztliche Fachassistent*innen relevant sein können, z. B. in Buchhaltung, Kostenrechnung, Qualitätsmanagement usw., aber auch in einigen Bereichen von Gesundheit und Wellness oder sozialen und methodischen Kompetenzbereiche; siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Im zahnmedizinischen Bereich sind z. B. Ausbildungen zur Prophylaxeassistent*in möglich.
Informationen dazu bieten beispielsweise die Österreichischen Zahnärztekammern. Auch die Universitätskliniken für Zahnmedizin haben zum Teil geeignete Weiterbildungsangebote im Programm.
Viele Zahnarztpraxen führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen außerdem innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung im kaufmännischen oder wirtschaftsberuflichen Bereich bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (z. B. Handelsakademien, Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe) für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsthemen für Zahnärztliche Fachassistent*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
neue Entwicklungen in der Zahnmedizin und Zahntechnik
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Zahnärztliche Fachassistent*innen zu Team- oder Ordniationsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte zahnmedizinische Bereiche wie Prophylaxe, zahnmedizinisches Röntgen, Zahnchirurgie usw. möglich und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle.
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:
allgemeinen Universitätsreife: Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
fachspezifische berufliche Qualifikation mit Berufserfahrung, insbesondere abgeschlossene Ausbildung zur zahnärztlichen AssistentIn mit einer mindestens dreijährigen facheinschlägigen Berufstätigkeit
Aufnahmeverfahren
Abschluss:
Bachelor Dental Hygiene (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Die Teilnehmer*innen sind nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs befähigt, hochqualifiziert die Aufgaben eines Bachelors Dentalhygiene auszuüben. Die Ausbildung gestattet ihnen neben der Tätigkeit in zahnärztlichen Praxen oder anderen zahnärztlich-klinischen Institutionen wie universitären Zahnkliniken entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Normierungen in den einzelnen Staaten für Zahnmedizinische Fachhelfer*innen (ZMF) oder Zahnärztliche Assistenz/Prophylaxe-Assistenz z.B. in Österreich oder Dentalhygieniker*innen (z. B. Niederlande) und in vielen anderen Bereichen tätig zu werden, z. B. der Lehre, der Forschung, der Verwaltung, dem öffentlichen Gesundheitswesen und der Industrie. (Quelle: DPU)
Kosten: EUR 4.000,00 pro Semester
Inhalte - Überblick:
Medizinische Fächer
Zentrale Fächer
Verhaltenswissenschaften und unterstützende Naturwissenschaften
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.
Die Ausbildung zum/zur Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung Human- und Zahnmedizin und einer Speziellen Ausbildung zusammen. Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung. Die spezielle Ausbildung erfolgt:
Röntgendiagnostik
Nuklearmedizin
Strahlentherapie
Voraussetzungen
Grundkurs: Keine, jedoch ist für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte*r eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig. - Für Details siehe Webseite des Anbieters
Spezielle Ausbildung: Voraussetzung für die Speziellen Ausbildungen ist die erfolgreich absolvierte Grundausbildung
Ergänzende Ausbildung: Absolvierung einer Speziellen Ausbildung
Zielgruppe Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten bei medizinischen Anwendung von ionisierender Strahlung wahrnehmen wollen.
Kosten siehe Zusatzinfo
Abschluss Prüfung und Zeugnis der Seibersdorf Academy
Berechtigungen Berechtigung zur Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte*r im jeweiligen Anwendungsbereich.
Beschreibung
Inhalte:
Grundausbildung
Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
Strahlenquellen
Grundlagen der Strahlenbiologie
Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
Dosimetrie
Grundlagen des Strahlenschutzes
Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
Messgeräte
Ärztliche und physikalische Kontrolle
Strahlenunfälle, Erste Hilfe
Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik
Röntgeneinrichtungen für Diagnostik
Strahlenexposition von Arzt/Ärztin und sonstigen Personen bei den verschiedenen Untersuchungsverfahren (insbesondere Patient/innen), Ermittlung der Strahlenexposition
Schutzmaßnahmen bei diagnostischen Anwendungen, Schutz des Patienten
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Diagnostik
Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin
Einrichtungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Strahlenexposition von Arzt/Ärztin und sonstigen Personen bei den verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren (insbesondere Patient/innen)
Ermittlung der Strahlenexposition
Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen
Kontamination und Dekontaminierungsmaßnahmen
Sammlung, temporäre Lagerung und Beseitigung radioaktiver Abfälle
Strahlenunfälle durch äußere Kontamination oder durch Inkorporation, Erste Hilfe
Ganzkörpermessungen und Ausscheidungsanalysen
Schutz der Patient*innen
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Übungen: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, Nachweis von Kontamination, Dekontaminierung, Qualitätskontrolle
Ergänzende Ausbildung Strahlentherapie
Röntgeneinrichtungen für Therapie
Sonstige Strahleneinrichtungen für Therapie
Umschlossene radioaktive Stoffe
Kalibrierung von Strahlenquellen
Strahlenexposition von Arzt/Ärztin und sonstigen Personen bei den verschiedenen Behandlungsverfahren
Ermittlung der Strahlenexposition
Schutz des Patienten bei Therapieverfahren
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen und sonstigen Strahleneinrichtungen für Therapie sowie beim Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Prüfung umschlossener radioaktiver Stoffe auf Dichtheit, Qualitätskontrolle
Zusatzinfo
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom Umfang der gewählten speziellen Ausbildungen:
Grundausbildung: 26 Einheiten (3 Tage)
Spezielle Ausbildungen: zwischen 15 und 18 Einheiten (je 2 Tage)
Kosten:
Grundausbildung EUR 1.010,00 exkl. USt
Spezielle Ausbildungen: EUR 790,00 bzw. EUR 900,00 exkl. USt
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Mindestalter 20 Jahre
Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Biologie und Umweltkunde der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Biologie und Umweltkunde im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Biologie und Umweltkunde für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Biologie und Umweltkunde erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Biologie und Umweltkunde erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
Überblicksartige Kenntnis des Pflanzen- und Tierreiches mit Schwerpunkt auf den wichtigen systematischen Großeinheiten
Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte
Stammesgeschichte des Menschen
Bau und Funktion des menschlichen Körpers
Ernährung, Fortpflanzung und Vererbung bei Mensch und Tier
menschliches und tierisches Verhalten
Grundlagen des Lebens
Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere als Ökosystem und Lebenswelt des Menschen.
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Mindestalter 20 Jahre
Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
Grundgrößen – abgeleitete Größen
Längen- und Zeitmessung.
Mechanik: Inertialsystem
Modell des materiellen Punktes
Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
einfache Maschinen.
Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
harmonische Welle
Überlagerung von Wellen
Akustik.
Wärmelehre: Temperatur
innere Energie
Arbeit und Wärme
Hauptsätze der Wärmelehre
Gasgesetze
Zustandsgleichung
Wärmekraftmaschinen
Hydro- und Aeromechanik
Meteorologie.
Elektrizitätslehre: Elektrostatik
Ladung – Potential
Strom – Spannung – Widerstand
Ohm’sches Gesetz
Kirchhoffsche Gesetze
Leistung und Arbeit
elektrisches Feld
magnetisches Feld
Wechselstrom
elektrische Maschinen
Messgeräte
elektrische Leiter
Halbleiter.
Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.