Zollbeamt*innen sind für die Einhebung von Zöllen und Verbrauchsteuern zuständig, z. B. Mineralölsteuer, Tabaksteuer oder Biersteuer. Sie setzen die vorgeschriebenen Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuern oder Verbrauchsteuern fest und kassieren diese von den Importeur*innen. Als Grundlage wenden sie die geltenden Zollgesetze, Zollverordnungen und Zolltarife an. Zollbeamt*innen erteilen Bewilligungen für besondere Zollverfahren, für Verfahrenserleichterungen sowie für bestimmte verbrauchsteuerrelevante Vorgänge. Bei der Auswahl der Verfahren und deren Abwicklung beraten sie Unternehmen. Die gewährten Begünstigungen werden anschließend überwacht.
Ein weiterer Aufgabenbereich von Zollbeamt*innen ist die Abfertigung von Waren im grenzüberschreitenden Verkehr, etwa an den EU-Außengrenzen zur Schweiz und Liechtenstein sowie auf Flughäfen. Sie überprüfen, ob die Zollanmeldungen mit den Fracht- und Handelspapieren sowie den tatsächlich gelieferten Waren übereinstimmen. Außerdem kontrollieren sie die Einhaltung von Verboten und Beschränkungen, z. B. in den Bereichen Produktfälschungen, Waffen- und Kriegsmaterial, Arzneimittel oder Drogen. Unterschiedliche Verbrauchsteuersätze und Regelungen bei Verboten und Beschränkungen der einzelnen Länder machen dies notwendig, obwohl Österreich im EU-Binnenraum liegt und offene Grenzen hat.
Im internationalen Personenverkehr überprüfen und kontrollieren Zollbeamt*innen Ausweispapiere und Gepäck von Reisenden. Des Weiteren überwachen sie Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellen, lagern oder befördern.
In spezialisierten Teams sind Zollbeamt*innen in der Betrugsbekämpfung tätig. Sie führen mobile Kontrollen durch (Operative Zollaufsicht), prüfen die Buchhaltung von Unternehmen (Betriebsprüfung Zoll) oder ermitteln im Betrugsfällen (Zollfahndung).