Die Ausbildung für Versicherungsfachleute ist nicht einheitlich geregelt. Im Allgemeinen wird eine versicherungswirtschaftliche Ausbildung als Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf) oder der Abschluss einer kaufmännischen oder wirtschaftlichen Schule (z. B. Handelsakademie, Handelsschule) vorausgesetzt. Das Versicherungsfachwissen wird durch innerbetriebliche Schulungen vermittelt.